Bei einer Rufnummernportierung kann es vorkommen, dass der abgebende Anbieter den Portierungsauftrag ablehnt. Die folgende Übersicht soll dabei helfen den Ablehnungsvorgang besser zu verstehen und den Klärungsvorgang zwischen dem Kunden und seinem Rufnummernanbieter zu beschleunigen.


Nach Klärung aller offenen Frage bezüglich der Ablehnung des Portierungsantrags kann der Kunde den Auftrag im Placetel Web-Portal entsprechend korrigieren und die Portierung erneut anstoßen (Warenkorb -> Übersicht Bestellung -> Anzeigen).



ABLEHNUNGSGRUND / ERLÄUTERUNG


SON - Sonstiges - Portierung im Klassik-Prozess nur mit Anschlusskündigung

Zur Zeit ist eine Portierung bei Placetel ausschließlich im sogenannten Klassik-Prozess durchführbar. Wir bemühen uns unseren Kunden schnellstmöglich die moderne Variante mittels WBCI-Schnittstelle zur Verfügung zu stellen. Um den Vorfall und das weitere Vorgehen zu klären, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrem Anbieter.



SON - Sonstiges - Portierung ohne Anschlusskündigung nicht möglich

Um ohne Anschlusskündigung Ihres Vertrages Rufnummern aus Ihrem Anschluss zu portieren, ist es notwendig sich vorab mit dem Placetel Service-Team zwecks Beratung in Verbindung zu setzen. Andernfalls ist eine Rufnummernmitnahme ohne Anschlusskündigung nicht möglich. Um den Vorfall und das weitere Vorgehen zu klären, kontaktieren Sie bitte nach der Kontaktaufnahme zu Placetel den zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrem Anbieter.



SON - Sonstiges - Termin mehr als 180 Tage in der Zukunft (XX.xx.20XX)

Ein Portierungstermin darf nicht mehr als 180 Tage in der Zukunft liegend beantragt werden. Wir empfehlen den Vertrag jetzt vorab zu kündigen und anschließend die Portierung zu einem Datum innerhalb des 180 Tage-Fensters anzustoßen. Um den Vorfall und das weitere Vorgehen zu klären, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrem Anbieter.



SON - Sonstiges - Rufnummernblock falsch

Die angegebenen Rufnummern stimmen nicht mit den Kundendaten auf dem Portierungsformular überein. Um den Vorfall und das weitere Vorgehen zu klären, kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrem Anbieter. Alternativ kontrollieren Sie Ihre Angaben anhand Ihrer Vertragsunterlagen.



SON/MSNf - Sonstiges / MSN (Einzelrufnummern) falsch

Die angegebenen Einzelrufnummern auf dem Portierungsformular stimmen nicht mit Ihren vertraglich festgelegten Rufnummern überein. Um den Vorfall und das weitere Vorgehen zu klären, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrem Anbieter. Alternativ kontrollieren Sie Ihre Angaben anhand Ihrer Vertragsunterlagen.



SON - Sonstiges - Portierung für mehrere Anschlüsse auf Einzelantrag

Das abgegebene Portierungsformular enthält Rufnummern vonmehreren Anschlüssen. Pro Anschluß ist ein eigenes, vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Portieungsformular notwendig. Bitte korrigieren Sie in Ihrem Placetel Web-Portal den Auftrag erstellen für jeden weiteren Anschluß ein eigenes Portierungsformular. (Warenkorb -> Übersicht Bestellung -> Anzeigen).



SON - Sonstiges - Verlängerte MSN beauftragt

Für die zu portierende Rufnummer wurde in der Vergangenheit eine Rufnummernverlängerung beauftragt. (Virtuell) Verlängerte Rufnummern können nicht portiert werden. Um den Vorfall und das weitere Vorgehen zu klären, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrem Anbieter.



AIF - Anschlussinhalber falsch

Der angegebene Rufnummerninhaber auf dem Portierungsformular stimmt nicht mit den Vertragsdaten des Kunden beim Rufnummernanbieter überein. Um den Vorfall und das weitere Vorgehen zu klären, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrem Anbieter. Alternativ kontrollieren Sie Ihre Angaben anhand Ihrer Vertragsunterlagen.



KNI - Kunde nicht identifizierbar

Der Anbieter kann die Daten auf dem Formular keinem Kunden zuordnen oder die Kundenunterschrift ist falsch/fehlerhaft oder der Stempel fehlt. Um den Vorfall und das weitere Vorgehen zu klären, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrem Anbieter.



NWE - Neue Willenserklärung

Es liegt für den Kunden beim Anbieter eine neue Willenserklärung vor. Dadurch verliert der Portierungsauftrag sozusagen seine Gültigkeit. Um den Vorfall und das weitere Vorgehen zu klären, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrem Anbieter.



RNG - Rufnummern nicht geschaltet

Die angegebenen Rufnummern auf dem Portierungsformular sind nicht bei Ihrem kontaktierten Anbieter geschaltet. Um den Vorfall und das weitere Vorgehen zu klären, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrem Anbieter.




Mehr Infos

BNetzA - Verbraucherthemen Telekommunikation - Anbieterwechsel und Umzug